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Unfallverhütung
Sicherheit an erster Stelle
Unfallverhütungsvorschriften
Mit der „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“ schließt sich der Kreis aus gesetzlichem Arbeitsschutz, Hygiene-/Infektionsschutz und den Unfallverhütungsvorschriften. Nur bei Betrachtung aller drei Bereiche kann sowohl der Schutz der Mitarbeitenden, als auch der Patienten/Bewohner gewährleistet werden. Untenstehend einige beispielhafte Vorschriften, die mit einfließen:
- Sozialgesetzbuch VII
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Regel 101-017 – Reinigungsarbeiten mit Infektionsgefahr in medizinischen Bereichen
- DGUV Regel 112–189 – Benutzung von Schutzkleidung
- DGUV Information 207-206 – Prävention chemischer Risiken beim Umgang mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitswesen
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