Arbeitsschutz
sicher ist sicher.
Der Schutz unserer Mitarbeitenden steht für uns an erster Stelle.
Zusätzlich zu den Gefährdungen durch Gefahrstoffe kommt bei den Arbeiten im Gesundheitswesen die Gefahr der Infektion durch Biostoffe hinzu. Durch fachkundig durchgeführte Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der erforderlichen Schutzmaßnahmen, besteht ein hohes Maß an Sicherheit für unsere Mitarbeitenden.
Nur ein gut geschützter Mitarbeiter kann auch unserere Bewohner und Patienten schützen.
- Arbeitsschutzgesetz
- Biostoffverordnung –> TRBA
- Gefahrstoffverordnung –> TRGS
- Arbeitsstättenverordnung –> ASR
- Mutterschutzgesetz
- etc.
Durch ein Betriebliches Gesundheitsmanagement, insbesondere rückenschonendes Arbeiten, und durch entsprechende Reinigungskonzepte erhalten und fördern wir die Arbeitsfähigkeit unserer Mitarbeitenden. Unser Ziel sind gesunde und motivierte Mitarbeitende.